Natürlich haben wir einen Justiziar - allerdings hat mir das Rechtsamt schon mitgeteilt, dass man für eine Widerklage keine Erfolgsaussichten geht. Einzig die Höhe der Forderung können wir noch unter Umständen angehen - und sollten das im Interesse der Stadtkasse auch tun. Die Plakatflächen gehören dem besagten Werbedienstleister, der die Plakate dort für eigene Rechnung verkauft hat. Wir reden hier nicht über städtisches Eigentum, sondern um bereits genehmigte Flächen. Mit den Details ist das Stadtplanungsdezernat befasst, da sollten Sie Bürgermeister Allerspach fragen.

schildert sie die Lage.
Was Ihre Anordnungen angeht, so müssten Sie dann wohl eine Verordnung im Sinne des Paragraph 13, Absatz 6 des
Regionalgesetzes anfertigen lassen.

Macht eine Pause.
Allerdings macht mir Ihre Personalentscheidung im Bezug auf Frau Dr. Zollmeister große Bedenken: Die Frau Kollegin ist nicht dafür bekannt gewesen, eine sachorientierte Politik zu betreiben. Ich werde die Ausrichtung des Verwaltungsvorstandes genau beobachten müssen und mir einen Rücktritt vorbehalten.