Man wundert sich, wieso das das Amtsgericht nicht weiter gelitten hatte.
Man (Rechtsanwälte die die Stöar vertreten) beantragt eine Anfechtungsklage und ferner Schadensersatz für
die Aktion der Stadtverwaltung, die Vernichtung von
751 Großplakaten (Wert: 15.000 BM pro Stück),
30 Beleuchtete Großwerbetafeln (Wert: 50.000 BM/Stück).
781 Plakate (Wert: 8,15 BM/Stück)
Materieller Schaden: 12.771.365,15 BM
Umsatzeinbußen:
751 x 21,35 BM/d (320.677 BM - zwei Dekaden bisher)
30 x 365 BM/Dekade (21.840 BM - bisher)
Umsatz Schaden: 342.517 BM
Verrtragsstrafen:
500.000 BM an den Aufraggeber durch nicht Erbringung der Werbeleistung.
Gesamt Schaden: 13.613.882,15 BM
Ersatzweise eine Verpflichtungsklage um den Urzustand wieder herzustellen.
Ferner wird eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen das Vorgehen angestrengt, sollte der Verwaltungsakt vor Urteilsverkündung zurückgenommen werden.
Es werden weiterhin einige Aktenordner mit Unterlagen bezüglich der Rechtmäßigkeit der Plakatierung beigelegt.