Erhebt sich kopfschüttelnd zur Erwiderung.
Sie meinen, Frau Kollegin, nun was genau? - Die Frau Oberbürgermeisterin hat hier vor dem Rat erklärt, dass Sie sich in Verhandlungen mit der Firma Stöar befindet. Diese Verhandlungen sind bis jetzt noch nicht abgeschlossen und werden dann Gegenstand der Beratung dieses Rates werden, wenn sie abgeschlossen sind.
Bis jetzt fehlt uns jedenfalls jede Diskussionsgrundlage um über irgendwelche Vergleiche zu sprechen. Was wir wissen, ist dies: Ein Oberbürgermeister, für den Sie, Frau Kollegin Zollmeister, gearbeitet haben und den das Ihnen unterstellte Justiziariat juristisch hätte beraten sollen, hat rechtswidrig fremdes Eigentum und Vermögen geschädigt.
Er tat dies, weil ihm die aufgestellte Werbung missfiel, ohne Rechtsgrundlage und ohne Recht. Er tat dies unter Verletzung des Verfügungsrechts der Eigentümer - der Firma Stöär - und unter Missachtung des der Firma Stöar zustehenden Nutzungsrechts an den Werbeträgern.
Dieses Handeln hatte Konsequenzen, indem die Firma Stöar vor dem Verwaltungsgericht Lormünde eine Klage einreichte, die Forderungen gegen unsere Stadt in Höhe von rund 14 Mio. BM auflistete. Diese Forderung, das wurde aus den Ausführungen der Frau Oberbürgermeisterin in dieser Sache deutlich, besteht nach Auffassung des Gerichts in ungefähr dieser Höhe. Dass nun die geschätzte Frau Koerting sich die Mühe machen muss, eine Lösung zu finden, mit der nicht gleich jeder Bürger dieser Stadt um etwa 61 Mark ärmer würde, das verdanken wir einem inkompetenten, rücksichtslosen OB Eulenstein, der das Recht nicht geachtet und das Gesetz nicht beachtet hat.
Wir können froh sein, wenn wir in einem Vergleich enden und nicht in einem gerichtlichen Urteil entsprechend des § 19
Verwaltungshandelnsgesetz, damit nicht noch mehr Geld in dieser skandalösen Rechtsmissachtung verloren geht.
Lassen Sie mich deutlich sagen: Alles, was hier herauskommt, ist zum Schaden der Lormünder Bürger, weil ein vorheriger OB dieser Stadt mit seinen Helfershelfern Recht gebrochen hat, das auch und gerade für ihn galt.