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NOTVERORDNUNG "Über die Pflicht zur Anbindung eines Unternehmens an das Netzwerk der Republik"
Président du Grande Nation du Noraundie
Noraundie
Gemäß den Rechten in der Not ordne ich an:
Jedes Unternehmen mit Filiale in Noranda hat jede Liegenschaft bis zum premier de Janvier au 175 l'an Grande Nation mit einer Verbindung in das Republiksnetzwerk auszustatten. Der etweilig notwendige Ausbau erfolgt durch den Staat und ist von den Unternehmern zu tragen. Sollte am premier de Janvier au 175 l'an Grande Nation nicht mindestens durch Modulation eine Übertragungsrate von vier kBd pro Sekunde zu gewährleisten, ab dem premier de Janvier au 176 l'an Grande Nation erhöht sich die mindest Übertragungsrate pro Sekunde auf ein MBd, bei nicht Einhaltung erfolgt die Vertreuhandung des Unternehmens nach angemessener Frist. Befristete Ausnahmen können beantragt werden.
Gegeben unter dem Siegel der Grande Nation und vollzogen unter der Unterschrift des Président du Grande Nation du Noraundie in Port Cartier,
le lundi trois de Décembre au 174 l'an Grande Nation.
PRÉSIDENT DU GRANDE NATION DU NORAUNDIE
Pandore Émond
(ÉMOND)