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Ich schließe mich den Kollegen aus der SLP und der UBK an.. Und nein Herr Kollege ich habe mein Examen an der Universität Omsk gemacht. Aber sie auf der Rekrutenschule.
Dann sollten Sie in der Lage sein, durch Auslegung festzustellen, dass meine Äußerungen nicht §34 StGB unterfallen. Wenn ich auf Probleme hinweise, die durch bestimmte fremdvölkische Gruppen entstehen, dann ist das durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Ja ich glaube wir stellen gegen sie einen Verbotsantrag. Außerdem stelle ich den Antrag den 24 August jedes Jahr als Gedenktag zu begehen.Und ich fordere endlich darüber abzustimmen ob diese Gedenkstätte errichtet wird. Sowie sich die Stadt bei den Angehörigen der Opfer zu entschuldigen und ihr Beileid auszusprechen. Und ihnen finanzielle Entschädigungen. Dann stelle ich noch Drei Anträge. erstens Der Muslimischen Gemeinde muss ein Gebetshaus zu Verfügung gestellt werden. Zweitens die Stadt wird für dieses Schaden aufkommen und die Finanziellen Auslagen tragen. Drittens Das Vereinsheim der Bergischen Brüder Illegal ist und geschlossen wird und eine Volksabstimmung angesetzt wird ob Herr Bürgermeister Lothar Minsky weiterhin das Vertrauen des Volkes genießt falls Nein muss er seinen Platz räumen. Danke.
Volksabstimmung über eine Moschee? - Würden Sie das auch bei einer Kirche verlangen?
Die Errichtung eines Gebetsraumes ist mitnichten etwas, was einer Volksabstimmung bedürfte, Herr Kollege, es herrscht Religionsfreiheit.
Herr Minsky hat sich ja bereits einmal gestellt und das Ergebnis war seine Wahl. Aber vielleicht sollte sich Herr Minsky einfach selbst äußern.
Diese Volksfremden passen ja auch nicht hier her, wie sich immer wieder zeigt. Es wäre jedenfalls das Beste, die würden einfach in ihre Heimatländer zurückgehen und dann wären unsere Probleme gelöst.