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Der Sinn ist die Begrenzung des Umsatzes?
Nein, ganz und gar nicht. Es geht darum, dass die Waffen nicht in falsche Hände gelangen.
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.
Dann geht es doch eher darum das der Verkauf gestattet wird oder nicht? Solange es nur herum steht sollte es doch nicht stören oder?
Die Produktion, der Transport und der Verkauf, damit nichts "verloren" geht.
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.
Wie wäre es, wenn wir einen Sachbearbeiter in unserer Firma erlauben, der über die Produktion wacht und Verkauf und Transport gesondert beantragen.
Ich werde Rücksprache halten...

greift zum Telefon
5 Minuten später...
Wir würden uns mit Produktionsberichten und unangekündigten Kontrollen zufrieden geben, dazu halt Verkaufs- und Transportgenehmigung.
Die Behörden in ganz Bergen - vom Staatsamt für Bergbau bis zur Gemeindeverwaltung in Zupfingen.

Bittet um die Genehmigung für:
- Panzer
- Sonderschutzfahrzeuge
- Schützenpanzerwagen
- Schusswaffen
- Bomber
- Jäger
- Hubschrauber
- Transportflugzeuge
- Luftunterstützer
- Drohnen und Aufklärer
- Raketen und Maschflugkörper
- Munition (Projektille, Granaten, Torpedos etc.)
- Reizstoffe
- Schutzwesten
- Boote bis zu Kreuzern
- U-Boote jeglicher Art

Er reicht einen Antrag nach, der darum bittet, auch die Produktion von Software, welche potenziell auch als Kriegswaffe zu verstehen sein könnte, zu gestatten.
man wird auch das prüfen, bittet allerdings um genauere Infos.

Fragt nach wie man die Nachfrage verstehen müsse, da es eindeutig scheint.
Man bittet um technische Spezifikationen und vorgesehene Einsatzgebiete.

Man bittet darum Produkte vorlegen zu dürfen, wenn sie entstehen. Außerdem bittet man um Verständnis für den Antrage, da man keine Gesetze brechen möchte, wenn es zu einer Entwicklung kommt.
Man erteilt eine vorläufige Genehmigung.

Man erhält eine Anfrage
vorgelegt. Man teilt dem Anfragesteller daher unverbindlich mit, dass man im vorliegenden Verfahren unter der den derzeitigen Bedingungen keine Bedenken prinzipieller Art hat.