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1

Sonntag, 3. November 2013, 20:58

227-IA-001 | 226-IA-009 | Feiertagsgesetz (SPB)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich rufe 226-IA-009, Feiertagsgesetz, auf. Ich bitte den Antragsteller um Begründung.
SimOffAntrag

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (3. November 2013, 20:59)


Wohnort: Freie Stadt Bergen

Region: überall

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2

Sonntag, 3. November 2013, 21:00

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit diesem Gesetzesentwurf wollen wir die Systematik der Feiertage festlegen und den Schutz der Feiertage konkreter fassen und besser schützen.

3

Sonntag, 3. November 2013, 21:00

Wortmeldungen?

4

Sonntag, 3. November 2013, 21:13

Das Gesetz hat einige Fehler und Ungereimtheiten, liebe Kolleginnen und Kollegen:
Zunächst einmal wird der doch gerade im Interesse des Sozialdemokraten liegende Tag der Arbeit halbherzig umgewidmet, um auch dem Senat einen Ehrentag zu verschaffen. Das ist unpassend.
§ 3, Absatz 3 ist redundant durch § 5
Dann haben wir in § 4, Absatz 1, lit. 4 einen sprachlichen Fehler.
Ferner kann der Senat keine Verordnungen erlassen, nur Beschlüsse fassen, das betrifft § 7, Absatz 1.
Außerdem fehlt mir in § 8, Absatz 2 die Möglichkeit der Staatsregierung, dies anzuordnen.
§ 10, Satz 2 halte ich für überzogen, das ist bald schon Freiheitsberaubung zu nennen, dafür besteht keine Rechtfertigung.
Konservative Partei

5

Sonntag, 3. November 2013, 21:17

Herr Vorsitzender,
lassen sie mich ergänzen, dass die Gleichstellung des Sonntages im Bezug auf die Medienangebote mir nicht gefällt. Ich möchte weiterhin meine Horrorfilme sehen können, wenn ich das möchte und ich denke, das geht vielen ähnlich. Wir haben eine christliche Kultur und ich bin bereit zu akzeptieren, dass an besonderen Feiertagen bestimmte Einschränkungen gelten, darunter fallen Sonntage aber nicht prinzipiell.
Zudem wird jede Ausnahmeregelung ausgeschlossen.
Sozialliberale Partei

6

Dienstag, 5. November 2013, 21:27

Nachdem Pfeiffers Stellvertreterin aus der SLP-Fraktion bemerkt, dass die beiden unterschiedliche Fassungen haben, bemerkt Pfeiffer ein Problem.
Verzeihung, aber wie ich gerade merke, sind da zwei unterschiedliche Fassungen in Umlauf. Die Fassung, die der SLP- und der UBK-Fraktion vorliegt, ist nicht die richtige. Ich werde die richtigen Anträge gleich liefern lassen. Während ich die Verwaltung benachrichtige, kann sich die SPB-Fraktion zur Kritik äußern.
»Markus Pfeiffer« hat folgende Datei angehängt:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (5. November 2013, 21:31)


Wohnort: Assbach

Region: Lorertal

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7

Dienstag, 5. November 2013, 21:41

Wo Sie in § 4, Absatz 1, lit. 4 einen sprachlichen Fehler sehen wird mir angesichts dessen, dass es keinen lit. 4 gibt nicht ersichtlich.
Wir können alle nichts daran ändern, dass der Senat 1945 genau am Tag der Arbeit zum ersten Mal getagt hat. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, den Tag der Arbeit anzuerkennen, da dahinter steht, dass antidemokratischer Wirtschaftsliberalismus nicht anerkannt wird und stattdessen die Einbindung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine große Rolle spielt. Das sind Werte, für die auch Sie eintreten. Daher liegt es uns am Herzen, dass wir die zwei Bedeutungen des 1. Mai als Tag der Demokratie anerkennen: Die Bedeutung der sozialen Marktwirtschaft und die Bedeutung der parlamentarischen Demokratie.
Der zuständige Minister kann auch anordnen, dass die Arbeit einer Institution in seinem Machtbereich auch an Feiertagen fortgeführt wird. Damit ist auch die Staatsregierung eingebunden.
Die Bedeutung des Sonntags wurde im richtigen Entwurf etwas besser formuliert.
§10 Abs. 2, im richtigen Entwurf §8 Abs. 2 ist sehr relevant, um die Würde eines Feiertages zu schützen. Stellt eine Person aktiv für die Würde des Feiertags eine Gefahr dar, so muss es auch die Möglichkeit geben, dass diese Person während des Feiertages und, wenn Feiertage direkt folgen, auch an den Folgetagen in Polizeigewahrsam zu nehmen. Es steht auch im Entwurf, dass dies nur in "äußerst schwerwiegenden Fällen" genutzt werden kann.

8

Dienstag, 5. November 2013, 21:42

So, hier ist der Entwurf.
SimOffsiehe hier
Gibt es Ihrerseits weitere Wortmeldungen?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (5. November 2013, 21:43)


9

Dienstag, 5. November 2013, 23:06

Die Ingewahrsamnahme halte ich ebenso für bedenklich.
Alle anderen Kritikpunkte scheinen sich erübrigt zu haben.
Sozialliberale Partei

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

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10

Dienstag, 5. November 2013, 23:47

Die Justizministerin betritt den Ausschussraum und setzt sich auf den Platz, der für Angehörige der Staatsregierung vorgesehen ist.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

Wohnort: Assbach

Region: Lorertal

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11

Donnerstag, 7. November 2013, 21:37

Die Ingewahrsamnahme ist genauestens befristet und gilt nur für ganz besondere Fälle. Wenn jemand mit der Begründung in Gewahrsam genommen wird, und es eigentlich um keinen "äußerst schwerwiegenden" Fall handelt, dann kann der Geschädigte die Polizei anklagen. Und jedes Gericht würde dann zu seinem Gunsten entscheiden, denn das Gesetz spricht von äußerst schwerwiegenden Fällen. Der Geschädigte würde dann Schadensersatz erhalten. Damit sehe ich es als eine sichere und demokratische Sache.

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

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12

Donnerstag, 7. November 2013, 21:58

Meldet sich um das Wort zu erhalten.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin

13

Samstag, 9. November 2013, 12:39

Man wartet, dass die Ministerin das Wort erhält.
Sozialliberale Partei

14

Montag, 11. November 2013, 21:09

Frau Ministerin?

Wohnort: Port Catier

Region: Noranda

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15

Montag, 11. November 2013, 22:36

Vielen Dank, Herr Pfeiffer.

Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen mitteilen, dass die Staatsregierung ganz erheblich politische und verfassungsrechtliche Bedenken gegen das hier zur Debatte stehende Feiertagsgesetz hat.

Unsere Sorgen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen. Zunächst haben wir Magenschmerzen damit, dass der Staats kirchliche Feiertage festsetzen soll. Die Trennung von Staat und Kirche wäre damit durchbrochen. Bergen ist ein säkulärer Staat. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind frei darin zu glauben und nicht zu glauben, wie es ihnen beliebt. Wir als Staat möchten uns eine Bewertung des Glaubes enthalten. Wir stehen den Religionsgemeinschaften neutral gegenüber. Die Festschreibung kirchlicher Feiertage als verbindliches Gesetz würde dieses Neutralitätsgebot grob missachten. Denn das Gesetz würde für alle Bergener gelten, auch wenn sie in gar keiner Kirche sind. Ferner umfasst die Liste ausschließlich Feierlichkeiten der großen christlichen Religionsgemeinschaft. Dies ist allen anderen Glaubensgemeinschaften gegenüber diskrimminierend. Das Staatsjustizministerium ist daher auch der Auffassung das diese Bestimmung verfassungswidrig ist.

Ähnliche Bedenken haben wir gegen § 4 des Gesetzentwurfes. Dieser greift massiv in eine ganze Palette, teils elementarer Grundrechte, ein: Allgemeines Persönlichichkeitsrecht, Berufsfreiheit, Eigentum und Pressefreiheit. Dies hält unserer Auffassung nach einer verfassungsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Auch kann diese Bestimmung erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursachen.

Aus diesen Gründen möchte ich sie bitten das Gesetz in dieser Form abzulehnen.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin