Ich formuliere um: Ist es üblich, einen solchen Einsatz erst dann durchzuführen, wenn potentielle Gefahr für dutzende Menschen besteht?
Der Zeuge sprach davon, dass eine Vorbereitung des Einsatzes erforderlich war, die über einen längeren Zeitpunkt andauerte. Das man den Einsatz jedoch - obwohl man bereits Wissen um die Gefährdung hat - erst im letzten Moment durchführt, erklärt sich mir nicht direkt, bei allem Verständnis für notwendige Vorbereitungen.
Um die Frage nach dem Zusammenhang zu beantworten: Die Hintergründe dieses Einsatzes sind wesentlich für die Frage, ob der Angeklagte mit seiner Anweisung einen gewissen Ausgang provoziert haben könnte. Ich möchte daher erfahren, ob es der Zeuge als Einsatzkraft als eine unübliche Entscheidung der Einsatzleitung sah, eben vor dem Hintergrund der Veranstaltung mit den beiden Staatsministerinnen damals.