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46

Sonntag, 13. April 2014, 12:27

VertreterinDann beantragen wir das mit der Änderung wie von uns und der SPB vorgelegt:

Gesetz zur Neufassung der Vergabe von Ortskennzeichen – KFZ-Kennzeichengesetzänderungsgesetz

§ 1 – Änderung
§ 5 des KFZ-Kennzeichengesetzes in der Form der Verkündigung vom 28.10.12 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 5 - Ortskennzeichen
(1) Die in § 4, Absatz 3 vorgesehene Kombination kennzeichnet das Zulassungsgebiet und wird Ortskennzeichen genannt. Sie besteht aus 1 bis 3 Buchstaben.
(2) Das Staatsamt für regionale Angelegenheiten bestimmt die Kombinationen
nach §4 Abs. 3 bzw. §5 Abs. 1 für alle Kommunen oder Landkreise. Den Kommunen und Landkreisen steht es
zu, dafür eigene Vorschläge abzugeben.

§ 3 – Übergangsvorschriften
(1) Kennzeichen mit entfallenden Ortskennzeichen, die bis zum Inkrafttreten der Änderung der Vergabevorschriften gültig vergeben wurden, bleiben für den momentanen Halter weiterhin gültig. Tritt ein Haltewechsel ein, so ist das neue Ortskennzeichen zu vergeben.
(2) Auf Antrag einer kreisfreien Kommune oder eines Landkreises kann das Regionsamt genehmigen, dass alte Kennzeichen weiter vergeben werden.

§ 2 – Inkrafttreten
Das Gesetz tritt als Änderungsgesetz mit Verkündigung in Kraft.




VorsitzenderDann stimmen wir ab: Soll der Ausschuss die Beschlussempfehlung geben, den Antrag anzunehmen?

Fraktion11x Ja
Sozialliberale Partei

Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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47

Donnerstag, 17. April 2014, 20:31

[3] Ja

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andries Bloembeek« (20. April 2014, 14:48)


48

Samstag, 19. April 2014, 19:25

3 Ja
Konservative Partei

Beruf: -

Wohnort: Londhaven

Region: Trübergen

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49

Sonntag, 20. April 2014, 14:49

SimOffUBK hat Vorsitz.

50

Sonntag, 20. April 2014, 14:51

Ich stelle fest dass die Beschlussempfehlung einstimmg angenommen wurde Ich werde die Empfehlung dem Senatspräsidium weiterleiten. Die Sitzung ist geschlossen.
Konservative Partei