Sie sind nicht angemeldet.

Bergen wird im Rahmen eines Forenverbundes mit dem Kaiserreich Dreibürgen (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Republik Bergen. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 21. Juli 2017, 21:50

[Dyon] Stöar



Graubünden Platz 3
Dyon


Firmensitz des Vermarkters von Außenwerbung Stöar. Die Firma ist in ganz Bergen tätig und beschäftigt fast 2.500 Mitarbeiter. Stöar ist die der größte Anbieter in Bergen und vermarktet unteranderen etwa 45.000 Standorte von Großplakaten.

2

Samstag, 22. Juli 2017, 00:47


Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Stadtkasse - Marion Hülscher
Lormünde, 21.07.17


Beseitigung illegaler Plakatierung durch die Stadt

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Lormünde hat die von Ihrem Unternehmen durchgeführte Plakatierung an städtischen Verkehrswegen entfernen lassen. Für die widerrechtliche Plakatierung und den Beseitigung erheben wir hiermit eine Verwatungsstraf- und Kostenforderung im Auftrag des Oberbürgermeisters. Der zu zahlende Betrag wird auf 30.000.000,00 BM - zahlbar sofort - festgesetzt.
Die Bankverbindung der Stadtkasse finden Sie unter diesem Schreiben, für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

gez. Hülscher
Stadtkasse

3

Samstag, 22. Juli 2017, 20:32

Der Anwalt soll herzhaft gelacht haben, wärend er den Widerspruch formuliert hat.

4

Samstag, 22. Juli 2017, 21:28

Einige Tage später...


Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Stadtkasse - Marion Hülscher
Lormünde, 24.07.17


Ihr Schreiben bezüglich illegaler Plakatierung - hier: Zurückweisung der Zahlungsaufforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,
die weitere Prüfung Ihres Widerspruchs gegen unseren Kostenbescheid einstweilen dahinstehen lassend, weise ich hiermit die von Ihrer Firma erhobene Zahlungsaufforderung zurück, da die von Ihnen erwirkte gerichtliche Entscheidung in dieser Sache mangels Zuständigkeit keine Rechtswirkung gegen die Stadt erzeugt. Für Ansprüche gegen die öffentliche Gewalt ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausschließlich zuständig (§ 3 Abs. 2 S. 1 APO). Wir sehen Ihren Anspruch daher als gegenstandslos an.

gez. Hülscher
Stadtkasse

5

Samstag, 22. Juli 2017, 21:59


Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Stadtkasse - Marion Hülscher
Lormünde, 24.07.17


Ihr Schreiben bezüglich illegaler Plakatierung - hier: Zurückweisung der Zahlungsaufforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Schadensersatz gegen Stellen der öffentlichen Verwaltung kann nur aus § 19 Verwaltungshandelnsgesetz - VerwHG geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich nicht um einen zivilrechtlichen oder zivilvertraglichen Anspruch, mithin ist die Ziilgerichtsbarkeit ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 APO). Vielmehr handelt es sich um die Geltendmachung eines Leistungsanspruchs im Verwaltungsrechtswege (§ 3 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 APO).
Unabhängig von der Rechtskraftwirkung eines Urteils ist es nichtig, wenn es kraft Gesetzes nicht hätte erlassen werden dürfen (§ 12a Abs. 3 APO). Die Stadt Lormünde erneuert daher ihre Zurückweisung der Zahlungsaufforderung, da die Geltendmachung oder Vollstreckung aus einem nichtigen Urteil als Verstoß gegen Treu und Glauben unzulässig ist. Sollten Sie Ihre Aufforderung aufrecht erhalten, sehen wir uns gezwungen, Ihnen die Kosten einer weiteren gerichtlichen Rechtsverfolgung und unseren Aufwand diesbezüglich in Rechnung zu stellen.


gez. Hülscher
Stadtkasse

6

Sonntag, 23. Juli 2017, 15:13


Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Die Bürgermeisterin
Lormünde, 24.07.17


Beseitigung illegaler Plakatierung durch die Stadt - hier: Ihr Widerspruch gegen den Bescheid vom 21.07.17

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihres Widerspruchs vom 21.07.17 verfüge ich mit Rücksicht auf das anhängige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lormünde wie folgt: Der Widerspruch wird zurückgewiesen, zugleich wird Erschöpfung des Instanzenzuges gemäß § 12 Abs. 3 Verwaltungshandelnsgesetz - VerwHG festgestellt. Der Bescheid vom 21.07.17 bleibt daher in Gänze bestehen.
Gegen den Bescheid, nicht jedoch gegen diese Zurückweisung, steht Ihnen der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Lormünde offen. Ich weise darauf hin, dass die Stadt den besagten Bescheid bereits hilfsweise zum Gegenstand des bereits anhängigen Verfahrens machen wird.

Gründe: Diese Zurückweisung verbunden mit der Feststellung der Erschöpfung des Instanzenzuges ergeht aus Gründen der Verfahrensökonomie.

gez. Bülthuber
Bürgermeisterin für Haushalt und Finanzen

7

Montag, 24. Juli 2017, 01:18


Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Direktorium
Justiziariat - Gottlieb Bertram
Lormünde, 24.07.17


Unser Bescheid vom 21.07.17 - hier: Androhung der Vollstreckung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir, die Stadt Lormünde lassen uns weder von einer dubiosen Werbefirma, noch von einer dubiosen Anwaltskanzlei erpressen. Weder die die eine, noch die andere Firma hat eine Zulassung um in unserer Stadt arbeiten zu dürfen. Gemäß der Anweisungen des Herrn Oberbürgermeisters. fordere ich Sie hiermit letztmalig auf ihre illegalen Aktivitäten innerhalb der Stadt Lormünde einzustellen.
Sollten Sie dem nicht innerhalb 24 Stunden nachkommen, so sehen wir uns gezwungen alle Aktiva und Passiva ihrer Firmen zu beschlagnahmen und in den Besitz unserer Stadt zu überführen.

i.A. des Oberbürgermeisters
gez. Gottlieb Bertram
Vizejustiziar

Für die Richtigkeit
gez. Pelzkötter, Stadtangestellte

Wohnort: Port Cartier

Region: Noranda

  • Nachricht senden

8

Samstag, 30. September 2017, 23:24

Die Firma wurde beauftragt die Werbung für die NÖPB in diesem Wahlkampf zu koordinieren. So ist es nicht verwunderlich, dass auch in Dyon erste Plakate der Kandidaten der NÖPB auftauchen.


(National ökologische Partei Bergens)

Beruf: Chemikerin

Wohnort: Lormünde

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

9

Donnerstag, 26. Oktober 2017, 16:14

Lässt über ihr Büro um ein Gespräch mit dem Geschäftsführer bitten.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)

10

Freitag, 27. Oktober 2017, 15:43

Bekommt einen.

Beruf: Chemikerin

Wohnort: Lormünde

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

11

Freitag, 27. Oktober 2017, 17:54

Erscheint persönlich wie verabredet.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)

12

Montag, 30. Oktober 2017, 00:07

Das Gegenüber wird mit Handschlag begrüßt, anschließend gebeten sich zu setzen. Man bietet Kekse und Getränke an.

Beruf: Chemikerin

Wohnort: Lormünde

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

13

Montag, 30. Oktober 2017, 14:00

Bedankt sich für den freundlichen Empfang, nimmt Platz und atmet erst einmal tief durch, sympathisch für die Feststellung, welches Chaos ihr Vorgänger hinterlassen habe.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)

14

Montag, 6. November 2017, 01:29

Sie wirken gestresst gute Frau Koerting und ich kann mir denken wie es dazu kommt, aber erzählen Sie nur selbst.

Beruf: Chemikerin

Wohnort: Lormünde

Region: Lorertal

  • Nachricht senden

15

Montag, 6. November 2017, 20:34

Kommt gleich zum Anlass, wenn man sie schon dazu anregt: Es gehe ihr darum, den bestehenden Konflikt zwischen Stadt und Gesellschaft möglichst schnell und unproblematisch aus der Welt zu schaffen. Die Stadt werde das offensichtlich rechtswidrige Verhalten ihres ehemaligen OBs nicht verteidigen.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)