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[Dyon] Stöar
Graubünden Platz 3
Dyon
Firmensitz des Vermarkters von Außenwerbung Stöar. Die Firma ist in ganz Bergen tätig und beschäftigt fast 2.500 Mitarbeiter. Stöar ist die der größte Anbieter in Bergen und vermarktet unteranderen etwa 45.000 Standorte von Großplakaten.
Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Stadtkasse - Marion Hülscher
Lormünde, 21.07.17
Beseitigung illegaler Plakatierung durch die Stadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Lormünde hat die von Ihrem Unternehmen durchgeführte Plakatierung an städtischen Verkehrswegen entfernen lassen. Für die widerrechtliche Plakatierung und den Beseitigung erheben wir hiermit eine Verwatungsstraf- und Kostenforderung im Auftrag des Oberbürgermeisters. Der zu zahlende Betrag wird auf
30.000.000,00 BM - zahlbar sofort - festgesetzt.
Die Bankverbindung der Stadtkasse finden Sie unter diesem Schreiben, für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
gez. Hülscher
Stadtkasse
Der Anwalt soll herzhaft gelacht haben, wärend er den Widerspruch formuliert hat.
Einige Tage später...
Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Stadtkasse - Marion Hülscher
Lormünde, 24.07.17
Ihr Schreiben bezüglich illegaler Plakatierung - hier: Zurückweisung der Zahlungsaufforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die weitere Prüfung Ihres Widerspruchs gegen unseren Kostenbescheid einstweilen dahinstehen lassend, weise ich hiermit die von Ihrer Firma erhobene Zahlungsaufforderung zurück, da die von Ihnen erwirkte gerichtliche Entscheidung in dieser Sache mangels Zuständigkeit keine Rechtswirkung gegen die Stadt erzeugt. Für Ansprüche gegen die öffentliche Gewalt ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausschließlich zuständig (§ 3 Abs. 2 S. 1 APO). Wir sehen Ihren Anspruch daher als gegenstandslos an.
gez. Hülscher
Stadtkasse
Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Stadtkasse - Marion Hülscher
Lormünde, 24.07.17
Ihr Schreiben bezüglich illegaler Plakatierung - hier: Zurückweisung der Zahlungsaufforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Schadensersatz gegen Stellen der öffentlichen Verwaltung kann nur aus § 19
Verwaltungshandelnsgesetz - VerwHG geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich nicht um einen zivilrechtlichen oder zivilvertraglichen Anspruch, mithin ist die Ziilgerichtsbarkeit ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 APO). Vielmehr handelt es sich um die Geltendmachung eines Leistungsanspruchs im Verwaltungsrechtswege (§ 3 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 APO).
Unabhängig von der Rechtskraftwirkung eines Urteils ist es nichtig, wenn es kraft Gesetzes nicht hätte erlassen werden dürfen (§ 12a Abs. 3 APO). Die Stadt Lormünde erneuert daher ihre Zurückweisung der Zahlungsaufforderung, da die Geltendmachung oder Vollstreckung aus einem nichtigen Urteil als Verstoß gegen Treu und Glauben unzulässig ist. Sollten Sie Ihre Aufforderung aufrecht erhalten, sehen wir uns gezwungen, Ihnen die Kosten einer weiteren gerichtlichen Rechtsverfolgung und unseren Aufwand diesbezüglich in Rechnung zu stellen.
gez. Hülscher
Stadtkasse
Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Die Bürgermeisterin
Lormünde, 24.07.17
Beseitigung illegaler Plakatierung durch die Stadt - hier: Ihr Widerspruch gegen den Bescheid vom 21.07.17
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihres Widerspruchs vom 21.07.17 verfüge ich mit Rücksicht auf das anhängige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lormünde wie folgt: Der Widerspruch wird zurückgewiesen, zugleich wird Erschöpfung des Instanzenzuges gemäß § 12 Abs. 3
Verwaltungshandelnsgesetz - VerwHG festgestellt. Der Bescheid vom 21.07.17 bleibt daher in Gänze bestehen.
Gegen den Bescheid, nicht jedoch gegen diese Zurückweisung, steht Ihnen der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Lormünde offen. Ich weise darauf hin, dass die Stadt den besagten Bescheid bereits hilfsweise zum Gegenstand des bereits anhängigen Verfahrens machen wird.
Gründe: Diese Zurückweisung verbunden mit der Feststellung der Erschöpfung des Instanzenzuges ergeht aus Gründen der Verfahrensökonomie.
gez. Bülthuber
Bürgermeisterin für Haushalt und Finanzen
Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Direktorium
Justiziariat - Gottlieb Bertram
Lormünde, 24.07.17
Unser Bescheid vom 21.07.17 - hier: Androhung der Vollstreckung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir, die Stadt Lormünde lassen uns weder von einer dubiosen Werbefirma, noch von einer dubiosen Anwaltskanzlei erpressen. Weder die die eine, noch die andere Firma hat eine Zulassung um in unserer Stadt arbeiten zu dürfen. Gemäß der Anweisungen des Herrn Oberbürgermeisters. fordere ich Sie hiermit letztmalig auf ihre illegalen Aktivitäten innerhalb der Stadt Lormünde einzustellen.
Sollten Sie dem nicht innerhalb 24 Stunden nachkommen, so sehen wir uns gezwungen alle Aktiva und Passiva ihrer Firmen zu beschlagnahmen und in den Besitz unserer Stadt zu überführen.
i.A. des Oberbürgermeisters
gez. Gottlieb Bertram
Vizejustiziar
Für die Richtigkeit
gez. Pelzkötter, Stadtangestellte
Die Firma wurde beauftragt die Werbung für die NÖPB in diesem Wahlkampf zu koordinieren. So ist es nicht verwunderlich, dass auch in Dyon erste Plakate der Kandidaten der NÖPB auftauchen.
(National ökologische Partei Bergens)
Lässt über ihr Büro um ein Gespräch mit dem Geschäftsführer bitten.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Bekommt einen.
Erscheint persönlich wie verabredet.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Das Gegenüber wird mit Handschlag begrüßt, anschließend gebeten sich zu setzen. Man bietet Kekse und Getränke an.
Bedankt sich für den freundlichen Empfang, nimmt Platz und atmet erst einmal tief durch, sympathisch für die Feststellung, welches Chaos ihr Vorgänger hinterlassen habe.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)
Sie wirken gestresst gute Frau Koerting und ich kann mir denken wie es dazu kommt, aber erzählen Sie nur selbst.
Kommt gleich zum Anlass, wenn man sie schon dazu anregt: Es gehe ihr darum, den bestehenden Konflikt zwischen Stadt und Gesellschaft möglichst schnell und unproblematisch aus der Welt zu schaffen. Die Stadt werde das offensichtlich rechtswidrige Verhalten ihres ehemaligen OBs nicht verteidigen.
Oberbürgermeisterin der Stadt Lormünde (Lorertal)