Bergen wird seit April 2021 im Rahmen eines Forenverbundes (aber als weiterhin selbstständiges Projekt) fortgesetzt. Wir sind jetzt hier zusammen mit Dreibürgen, Nordhanar, der Nordmark u.a. zu finden. Ihr könnt euch ganz normal mit eurem gewohnten Passwort dort anmelden, die Daten wurden erfolgreich übernommen.
Dieses Forum ist ein Archiv.
Guten Tag lieber Gast, um »Republik Bergen« vollständig mit allen Funktionen nutzen zu können, sollten Sie sich erst registrieren. Benutzen Sie bitte dafür das Registrierungsformular, um sich zu registrieren. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Ich würde sagen, wir sprechen über die Vorstellungen und dein Ministerium erarbeitet auf der Grundlage dann etwas?
Wir sollten uns vielleicht nicht nur auf den Staatspräsidenten konzentrieren, sondern auch redaktionelle Anpassungen durchführen?
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP
Königskamp I - [Gespräch] Justizministerin und Finanzminister
Lieber Herr Waldheim. Vielen Dank für die Erarbeitung des Haushaltes, dem ich so zustimen kann.
Zum Steuergesetz hätte ich allerdings noch einige Anmerkungen. Zunächst scheint es mit systemwidrig Sozialabgaben im Steuergesetz zu regeln. Diese sollte meines Errachtens im SGB geregelt werden.
Ferner ist bei vielen Steuerformen der Tatbestand der Besteuerung und die Bemessungsgrundlage unklar. Legaldefinitionen für Einkommen oder Kapitalertrag fehlen. Bei der Grundsteuer sollte klar gestellt werden, dass die 3% jährlich zu entrichten sein. Ferner muss hier geregelt werden wie der Wert des Grundstückes zu bestimmen ist. Im übrigen erscheint sie mir etwas hoch bemessen, ich fände 1% angemessener.
Bei der Erbschaftssteuer sehe ich die größten Mängel. Es sollte klar gestellt werden, dass Steuerpflichtiger der Erbe, bzw. Vermächtnisempfänger ist. Ferner muss die Steuer auch auf Geschenke ausgeweitet weren, um missbräuchliche Gestaltungen zu vermeiden. Die Ausnahmetatbestände sind mir zu eng. Insbesondere bedarf es einer vernünftigen Regelungen für Erbschaftsgegenstände, die nicht liquide sind und auch nicht leicht liquidiert werden können, wie Grundstücke und Unternehmen. Insbesondere bei Unternehmen muss eine Ausnahme großzügig gestaltet werden, da die Erbschaftssteuer nicht zur Zerschlagung der mittelständischen Wirtschaft führen soll. Ich würde vorschlagen, dass auf geerbte Unternehmen keine Steuer zu entrichten ist, wenn diese mindestens 4 Jahre durch den Erben fortgeführt werden.
Für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung muss wegen des Bestimmtheitsgrundatzes ferner eine Rechtfolge im Abgabengesetz festgelegt werden.
Rebecca Runge
Staatsministerin für innere Angelegenheiten und Justiz
Vorsitzende der SLP
Senatorin
Frau Kollegin,
es freut mich, dass Sie sich detailliert mit meinen Entwürfen auseinandergesetzt haben. Ich bin hier sehr geneigt, Ihre Expertise anzunehmen.
Zunächst einmal ist das SGB, um auf Ihre Anmerkungen einzugehen, kein gestaltendes Gesetz. Es legt Grundlagen für die Sozialleistungen, die meisten Festlegungen werden auf den Verordnungsweg verschoben, damit man flexibel bleibt. Bei den Sozialabgaben wird bestimmt, dass diese durch Gesetz festgelegt werden sollen. Hier kann man sicherlich auch ein weiteres Gesetz einführen, aber ich sehe kein Hindernis darin, Steuern und Abgaben in lediglich einem Gesetz zu regeln.
Bei den anderen Punkten sehe ich Ihre Kritik durchaus als begründet an - vielleicht haben Sie einen Lösungsvorschlag?
Senator Alexander Waldheim
Staatskanzler der Republik Bergen
Vorsitzender der UBK-Fraktion (235. Legislatur) | Präsident des Bergischen Senates a.D. (224. Legislatur)
Vizekanzler und Finanzminister der Republik Bergen a.D. (Kabinett Königskamp I)
Es gibt einige Fehler, so z.B. im Eid der Minister, die ja ernannt, nicht gewählt wurden. Aber wenn der Staatspräsident in Zukunft den Staatskanzler berufen sollte, dann muss das eh geändert werden.
Staatskanzler der Republik Bergen
Staatsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
Vorsitzender der SLP