
Ein Justizbeamter bringt um 7:30 Uhr einen Zettel an der Tür des Zuschauerraums an und liest ihn den Medienvertretern mithilfe eines Megaphons vor.
Hinweise für Zuschauer und Vertreter von Presse und Medien
Der Einlass erfolgt ab 8 Uhr. Dieser wird durch die Justizbeamten geleitet, so dass nur die zugelassene Menge an Personen in den Raum darf.
Videoaufnahmen sind nur durch ein vorher durch das Gericht bestimmtes Medienunternehmen zulässig, welches die Aufnahmen für alle anderen Sender bereitstellt. Sonst sind Videoaufnahmen nur zulässig, wenn sie ohne Störung der Verhandlung von Platz aus möglich sind.
Fotoaufnahmen sind nach Verhandlungsbeginn nur vom Platz aus gestattet, sofern von Ihnen keine Störung ausgeht. Störend sind insbesondere Blitzlichter oder auch Geräusche der Kameras.
Mobiltelefone sind auszuschalten, Gespräche zu unterlassen.
Wer die Verhandlung stört oder den Weisungen des Gerichts und der Justizbeamten nicht folgt, wird umgehend dem Gerichtssaal verwiesen.
Präsidium des BGH

Danach lässt der Justizbeamte das ausgewählte Kamerateam bereits in den Saal, damit diese die Technik aufbauen können, solange es noch ruhig ist.