Ich denke wir können beginnen. Die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen Andries Bloembeek, geboren 27.10.1980 wegen wird hiermit eröffnet.
Ich stelle fest, dass der Angeklagte Andries Bloembeek, nebst Rechtsanwalt Björn Kortmann als sein Verteidiger anwesend sind. Ferner ist die Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch Generalstaatsanwalt Streiter und Staatsanwältin Wolog-Gerhard anwesend. Somit ist die Anwesenheit aller Beteiligten festgestellt.
So Herr Bloembeek, nun muss ich Sie belehren. Gemäß §10 Abs. 4, §14 Abs. 4 APO sind Sie bei einer Aussage dazu verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Im Falle einer Falschaussage hätten Sie jedoch keine strafrechtlichen Folgen zu befürchten. Sie können zudem als Angeklagter gem. §14 Abs. 1 APO die Aussage verweigern. Weiterhin können Sie gem. §14 Abs. 3 APO die Aussage verweigern, wenn sie sich dadurch selbst einer Straftat belasten würden.
Haben Sie das soweit verstanden?