Dann ergeht folgender Beschluss:
Der Antrag der Verteidigung wird abgelehnt. Aus Sicht des Gerichts ist die weitere Befragung der SIS-Beamten bereits beschlossen gewesen und wird weiterhin für notwendig erachtet. Dies kann auch zu Gunsten des Angeklagten erfolgen. Eine eindeutige Beweislage liegt aus Sicht des Gerichts noch nicht vor. Daher ist die Beweisaufnahme nicht vorzeitig zu beenden.
Dann unterbreche ich nun die Sitzung bis zum 20.11.2013.

Am 20.11.2013 wird sodann die Verhandlung fortgeführt. Bei der Befragung der SIS-Beamten bestätigt sich insoweit, was die anderen beiden Zeugen des SIS ausgesagt haben. Nach der Befragung der Zeugen wird die Sitzung sodann erneut unterbrochen bis zum 22.11.2013.
Ich nehme die Sitzung in der Strafsache Bloembeek wieder auf. Wir haben nun alle Zeugen des SIS und damit alle von der Anklage benannten Zeugen gehört. Möchte die Anklage noch die weiteren in der Klageschrift aufgeführten Beweise in den Prozess einführen oder möchte man es, im Hinblick auf die getätigten Aussagen, bei der Anhörung der SIS-Zeugen belassen?