Exzellenz Thrace,
1. Eine Wahl bedingt immer eine Mehrheit der Stimmen. Wir können auch eine 2/3-Mehrheit festlegen oder eine 3/4-Mehrheit, aber ändert das etwas, wenn schon 50% der Staaten gewonnen werden konnten? Es ist eine zusätzliche Hürde, aber vom Prinzip her ist dieses Problem nicht lösbar, fiktional ist alles vorstellbar. In der Realität dürfte es einem Scharlatan schwerfallen, mehr als die Hälfte der Stimmen zu bekommen.
2. Mit dem Rederechtsentzug, bei dem man tatsächlich Fehlverhalten als Bedingung vorsehen sollte, handelt es sich um eine Handlung ohne "weitere Nachteile oder Konsequenzen." - Das heißt, der Vertreter kann weiterhin sein Stimmrecht ausüben, sich sogar später wieder zu Wort melden. Nur eben in der laufenden Debatte nicht.
3. Das ist richtig, aber ein Wechsel des Versammlungsortes muss immer auch von den Mitgliedern mitgetragen werden, deren Vertreter schließlich ebenfalls umziehen müssen.
4. Das kann der Generalsekretär ja tun, nur bräuchte er dazu eine Mehrheit der Stimmen der Generalversammlung.
5. Diese vermeintliche Legitimation wird sich jeder erschleichen können, der die Mehrheit der Stimmen hat. Es ist aber nicht Aufgabe des Rates, Krieg zu genehmigen oder zu untersagen. Ein solcher Vorschlag war von bergischer Seite bei einer früheren Konferenz gemacht worden, ist aber damals mit breiter Mehrheit abgelehnt worden.
Dementsprechend kann jedes Land ein anderes angreifen oder verteidigen, ohne Konsequenzen nach diesem Dokument befürchten zu müssen, abgesehen von einer Verurteilung. Gegenmaßnahmen zu treffen bleibt ebenso unbenommen. Das ist ja der Wunsch der Mehrheit der Staaten - eine Gesprächsplattform ohne Durchgriffsrechte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas Landerberg« (8. Mai 2014, 17:25)