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46

Donnerstag, 28. Juni 2012, 20:23

Lässt bzgl. des Konkordats anfragen, ob die Bestimmung in IV,1 nicht durch die Freistellungsformulierung ("können") gedeckt sein müsste.
Staatspräsident a.D.

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47

Freitag, 29. Juni 2012, 00:34

Fragt irritiert zurück, welche Freistellungsformulierung gemeint sei.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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48

Freitag, 29. Juni 2012, 14:50

Man antwortet, dass gemeint sei, dass durch den Gebrauch des Wortes "kann" dem Gesetzgeber die Ausgestaltung der Wehrpflicht freigestellt wird.
Staatspräsident a.D.

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49

Freitag, 29. Juni 2012, 17:31

Teilt mit, dass soweit sich Landerberg auf Art. 8 Abs. 3 S. 1 VdRB beziehen sollte, der Ausgestaltung der Wehrpflicht durch Art. 35 Abs. 2 verfassungsimanente Schranken gesetzt sein, die das Konkordat verletze.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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50

Sonntag, 1. Juli 2012, 17:15

Lässt rückfragen, ob es eine Alternative zur Streichung gibt.
Staatspräsident a.D.

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51

Sonntag, 1. Juli 2012, 17:22

Lässt wissen, dass ihm keine Einfallen würde, die dem Zweck Nahe käme.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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52

Sonntag, 1. Juli 2012, 17:24

bittet um Mitteilung, sollte sich dies ändern
Staatspräsident a.D.

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53

Donnerstag, 5. Juli 2012, 14:14


übersendet diesbezüglich einen Vorschlag des Hl. Stuhls und bittet um Beurteilung:

Zitat

Die
Republik Bergen sichert den Geistlichen der apostolisch-katholischen
Kirche die Möglichkeit zu, von staatlich verpflichtenden Diensten, die
mit dem kirchlichen Amt nicht vereinbar sind, befreit zu werden.

Staatspräsident a.D.

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54

Donnerstag, 5. Juli 2012, 14:38

Merkt an, dass diese Formulierung so weich ist, dass sie zwar verfassungskonform ausgelegt werden kann, gleichzeitig aber auch Unsicherheit zwischen den Parteien schaffen dürfte. Schließlich ist sehr unklar, wann die geschaffene Befreiungsmöglichkeit ausreichend ist.
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55

Donnerstag, 5. Juli 2012, 14:49

bedankt sich
Staatspräsident a.D.

56

Dienstag, 10. Juli 2012, 17:07

Ein Senatsmitarbeiter bestellt Hansen zu einer Anhörung ein.

57

Montag, 13. August 2012, 20:59

Man bittet um eine schnelle Ausarbeitung einer juristischen Argumentation.

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58

Dienstag, 14. August 2012, 22:49

Nimmt sich der Sache an.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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59

Dienstag, 21. August 2012, 12:35

Wundert sich über die Zuschrift von Wehner, da er anscheinend im fuchsischen Recht beraten soll. Er ruft ihn trotzdem an.
RA Prof. Dr. iur. Matthias Hansen
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60

Dienstag, 25. September 2012, 19:11

Bittet telefonisch um eine Rechtsberatung.