Rathaus
Galliuswinkel 13
Lormünde
Dezernat für Finanzen
Die Bürgermeisterin
Lormünde, 24.07.17
Beseitigung illegaler Plakatierung durch die Stadt - hier: Ihr Widerspruch gegen den Bescheid vom 21.07.17
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich Ihres Widerspruchs vom 21.07.17 verfüge ich mit Rücksicht auf das anhängige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Lormünde wie folgt: Der Widerspruch wird zurückgewiesen, zugleich wird Erschöpfung des Instanzenzuges gemäß § 12 Abs. 3
Verwaltungshandelnsgesetz - VerwHG festgestellt. Der Bescheid vom 21.07.17 bleibt daher in Gänze bestehen.
Gegen den Bescheid, nicht jedoch gegen diese Zurückweisung, steht Ihnen der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht Lormünde offen. Ich weise darauf hin, dass die Stadt den besagten Bescheid bereits hilfsweise zum Gegenstand des bereits anhängigen Verfahrens machen wird.
Gründe: Diese Zurückweisung verbunden mit der Feststellung der Erschöpfung des Instanzenzuges ergeht aus Gründen der Verfahrensökonomie.
gez. Bülthuber
Bürgermeisterin für Haushalt und Finanzen